
Mit Praktikum bezeichnet man eine betriebliche Tätigkeit und Ausbildung im Rahmen einer Gesamtausbildung die keine systematische Berufsausbildung ist. Das Praktikum dient dem Erwerb von beruflichen Kenntnissen. Es besteht gemäß §§ 19, 10 BBiG ein Vergütungsanspruch der Unterhaltsbeitrag zur Finanzierung des Praktikums sein soll. echtes/unecht...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/praktikum.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.